Was bedeutet Zahlungsverzug?
- Dirk Dievernich
- 6. Sept. 2022
- 2 Min. Lesezeit
BLOG Beitrag von Rechtsanwalt Dirk Dievernich
September 2022
Was bedeutet Zahlungsverzug ?
Vereinfacht gesprochen spricht man von einem Zahlungsverzug, wenn jemand (der Schuldner) eine Rechnung nicht pünktlich bezahlt.
Die genauen Voraussetzungen für Zahlungsverzug sind gesetzlich definiert. § 286 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bestimmt, dass der Schuldner mit einer Zahlung in Verzug gerät, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Fälliger und durchsetzbarer Anspruch
Der Schuldner muss z.B. aufgrund eines Vertrages dazu verpflichtet sein, an jemanden (den Gläubiger) einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen. Dieser Zahlungsanspruch des Gläubigers muss fällig und durchsetzbar sein. Dies bedeutet, dass der Gläubiger bereits berechtigt ist, die Zahlung zu verlangen. Wurde beispielsweise vertraglich vereinbart, dass die Zahlung erst zu einem bestimmten Kalendertag erbracht werden soll, kann sie der Gläubiger nicht früher verlangen. Durchsetzbar ist ein Anspruch, wenn der Schuldner kein tatsächlich bestehendes Leistungsverweigerung- oder Zurückbehaltungsrecht geltend macht (z.B., wenn der Anspruch verjährt ist oder die Zahlung von einer Gegenleistung abhängt, die noch nicht erbracht wurde).
Mahnung
Weitere Voraussetzung für den Zahlungsverzug ist die Mahnung. Hierbei handelt es sich um die Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, die Zahlung vorzunehmen. Mit der Mahnung macht der Gläubiger nach Eintritt der Fälligkeit deutlich, dass er die geschuldete Zahlung verlangt.
Entbehrlichkeit der Mahnung
In einigen Fällen kommt der Schuldner auch ohne Mahnung in Zahlungsverzug. Diese sind:
Zahlungszeitpunkt bestimmt
Eine Mahnung ist für den Eintritt des Zahlungsverzuges ist nicht erforderlich, wenn die Parteien etwa vertraglich bereits einen festen Termin vereinbart haben, an dem die Zahlung erfolgen soll.
Zahlungszeitpunkt bestimmbar
Auch bedarf es keiner Mahnung, wenn zwar kein bestimmter, allerdings ein hinreichend bestimmbarer Termin vereinbart wurde (z.B. „Die Zahlung erfolgt zwei Wochen nach der Lieferung“.
Zahlung verweigert
Wenn der Schuldner bereit ernsthaft und endgültig zu erkennen gibt, die geschuldete Zahlung nicht vornehmen zu wollen, ist eine Mahnung obsolet und daher ebenfalls nicht mehr nötig.
Zeitablauf von 30 Tagen
Zudem gerät der Schuldner spätestens auch ohne Mahnung 30 Tage nach Erhalt der Rechnung in Verzug. Rechnungen an Verbraucher müssen einen entsprechenden Hinweis enthalten.
Besondere Gründe
Schließlich können besondere Gründe eine Mahnung entbehrlich machen. Das Vorliegen solcher Gründe ist einzelfallabhängig. So kann z.B. bei besonderer Dringlichkeit Zahlungsverzug auch ohne Mahnung eintreten.
Die Folgen des Zahlungsverzuges
Gerät der Schuldner in Zahlungsverzug, kann dies weitreichende finanzielle Folgen für ihn haben. Nach §§ §§ 280 I, II; 286 BGB ist der Schuldner im Falle eines Zahlungsverzuges dazu verpflichtet, dem Gläubiger den durch die Verzögerung der Zahlung entstandenen Schaden zu ersetzen. Hierunter zählen insbesondere
Rechtsverfolgungskosten
Der sind in Zahlungsverzug befindende Schuldner hat dem Gläubiger Rechtsanwalts-, Gerichts- und sonstige Prozesskosten sowie Aufwendungen zu ersetzen, die zur Eintreibung der ausstehenden Zahlung getätigt werden mussten.
Verzugszinsen
Zudem hat der Schuldner die offene Forderung seit dem Eintritt des Verzuges zu verzinsen. Die Höhe dieses Verzugszinses ist gesetzlich nach § 288 BGB bestimmt. Der Zinssatz beträgt 5 Prozentpunkte (bei Verbrauchern) bzw. 9 Prozentpunkte (bei Unternehmen) über dem jeweils gültigen Basiszinssatz.
Die Liste möglicher Schadensersatzposten ist nicht abschließend. So kann je Einzelfall entgangener Gewinn, Kreditkosten, Steuernachteile und vieles mehr einen Verzugsschaden darstellen, der vom Schuldner zu ersetzen ist.
Autor und Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Dirk Dievernich
Florastraße 4 in 40217 Düsseldorf
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